Reglement

1. Semester

2. Semester

Februar – Juli

August – Januar


Unterricht

Pro Semester 18 Lektionen. Während der regionalen Schulferien fällt der Unterricht aus. Bei Verhinderung der Lehrperson wird diese für eine entsprechende Stellvertretung besorgt sein, andernfalls werden ausgefallene Lektionen nachgegeben. Lektionen die auf einen offiziellen Feiertag fallen werden nicht nachgegeben. Vom Schüler abgesagte oder versäumte Lektionen werden nicht nachgeholt. Ausnahmen bilden Unfall oder Krankheit mit Arztzeugnis.

 

Pandemie, Gesetzlich abgesagte Lektionen (COVID 19)

Fernunterricht, Online Musikunterricht gelten als normal abgehaltene Lektionen.

 

Semesterpreise

In ein oder zwei Raten im Voraus zahlbar. Die Anschaffungen der Schulmittel gehen zu Lasten der SchülerInnen. 

 

Eignungstests

Falls Sie sich unsicher fühlen, welches Instrument Sie oder Ihr Kind erlernen wollen, steht Ihnen unser Fachpersonal gerne zur Verfügung! Diese Tests sind unentgeltlich. Vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat einen Termin.

 

Unterrichtsräume

Der Unterricht in Schwarzenburg wird in Studios an unserem Hauptsitz an der Thunstrasse 3 und an der Guggisbergstrasse 6 erteilt.

 

Instrumente

Die SchülerInnen müssen zu Hause über ein geeignetes Instrument verfügen, um den Instrumentalunterricht verfolgen zu können. Die betreffenden InstrumentallehrerInnen oder die Fachpersonen in unserem Musikhaus, stehen Ihnen gerne mit Ratschlägen zur Seite.

 

Zusammenarbeit

Die Musikschule arbeitet eng mit der Firma MUSIK ALTHAUS AG in Schwarzenburg zusammen. Von diesem Betrieb können Sie eine fachlich kompetente Top-Beratung in allen Musikfragen erwarten! Ausserdem profitieren Sie als MusikschülerIn von einem speziellen Schulrabatt!

 

Gemeindebeitrag

Der jährliche Unterstützungsbeitrag der Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Guggisberg und Schmitten für den Musikschulbetrieb ermöglicht der Musikschule die Unterrichtskosten so tief wie möglich zu halten. Dies bedeutet für die Eltern, dass das Schulgeld für Ihre Kinder auf einem erschwinglichen Niveau gehalten werden kann.

Mietinstrumente: Um den Einstieg nicht all zu kostspielig zu machen, besteht die Möglichkeit am Anfang ein Instrument zu mieten!

 

Austritt/Kündigung

Muss schriftlich erfolgen auf 31. Mai oder 30. November. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.